Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Angebote unserer Sozialstation. Mit einem Klick auf das jeweilige Angebot haben Sie die Möglichkeit, sich genauer zu informieren. Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Angeboten haben, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 09761 / 2100 an. Wir beraten Sie gerne.

Pflege - Beratung - Schulung - Dienstleistungen

Grundpflege

Voraussetzung

Jeder kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Übersicht über Leistungen der Grundpflege

Körperpflege

Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Blasen- und Darmentleerung
  • und anderes mehr

Mobilität

Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:

  • Lagern (d.h. Drehen des Pflegebedürftigen im Bett)
  • An- und Auskleiden
  • Gehen
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • und anderes mehr

Ernährung

Hierzu gehört:

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • und anderes mehr

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Hierzu gehört:

  • Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
  • Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
  • Spülen
  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
  • Beheizen der Wohnung
  • und anderes mehr

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.
  • Private Kostenübernahme

Behandlungspflege

Voraussetzung

Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.

Übersicht über Leistungen der Behandlungspflege

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
  • Blutzuckerbestimmungen
  • Injektionen (z.B. Insulin)
  • Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
  • Blutdruckkontrollen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Absaugen der Atemwege
  • Katheterversorgung
  • Versorgung von Trachealkanülen
  • Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
  • Einlauf
  • Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
  • Versorgung von PEG-Sonden
  • Versorgung von Patienten mit Port-Kathetern
  • und anderes mehr

Finanzierung

  • Die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen werden von dieser auch übernommen.
  • Seit dem 01.01.2004 berechnet Ihnen die Krankenkasse 10 € pro ausgestellte Verordnung.
  • Zusätzlich stellt Ihnen die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung 10% der Kosten in Rechnung.
  • Für Sie wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen, die Sie während eines Kalenderjahres leisten, maximal 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1 %. Werden diese sog. Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies ist im § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt.
  • Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Voraussetzung

Jeder kann diese Leistung in Anspruch nehmen.

Übersicht über unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen

  • Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente.
  • Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
  • Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
  • Spülen
  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
  • Beheizen der Wohnung
  • und anderes mehr

Finanzierung

  • Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.
  • Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden.

Beratungsbesuch

Vorgeschriebener Beratungsbesuch

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchzuführen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sind berechtigt halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich.

Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.

Häusliche Schulung

Wir bieten Ihnen eine individuelle Pflegeschulung zu Hause vor Ort an. So kann jeweils auf die unterschiedlichen Gegebenheiten, Erfordernisse, Bedürfnisse und Besonderheiten im persönlichen Umfeld eingegangen werden. Es kann praktisch gezeigt, geübt und mit der pflegebedürftigen und pflegenden Person mit Ihnen gemeinsam nach geeigneten Möglichkeiten gesucht werden. Die Pflegekassen übernehmen hierfür die Kosten.

Entlastung pflegender Angehöriger

Waren Sie als pflegender Angehöriger schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten?

Der Gesetzgeber hat für solche Fälle Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen.

Wir haben das entsprechende Angebot für Sie!

Sie haben die Möglichkeit, bei uns eine erfahrene und kompetente Pflegekraft/Betreuungskraft in Anspruch zu nehmen, die Sie während Ihrer Abwesenheit vertritt. Diese können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes! Bei Interesse und Rückfragen und für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung rufen Sie uns an.

Beratung

Kostenlose Beratung

Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, die häusliche Pflege für einen nahe stehenden Menschen zu übernehmen? Oder Sie interessieren sich für Pflege und wollen sich mit der Vorstellung, eines Tages zu pflegen, auseinandersetzen?

Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie gerne. Ihrem Bedarf entsprechend halten wir verschiedene Beratungsangebote vor, die Ihre Krankenkasse für Sie übernimmt:

1. Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege

Wir bieten pflegenden Angehörigen und Interessierten in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse einen kostenlosen Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege an. Praktische Übungen, Informationen und die Auseinandersetzung mit z.B. Leid, Überlastung, Zorn und Sterben sowie Beratungen bilden unter anderem die Inhalte des Kurses. Die Teilnahme vermittelt pflegenden Angehörigen nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch das Gefühl, nicht ganz allein mit einer schweren Lebensbürde zu sein. Ehemalige Teilnehmer bestätigen uns immer wieder, wie hilfreich dieses Kursangebot für sie war. Manche treffen sich sogar privat weiter und schaffen es, eine Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige aufzubauen.

Sollten Sie für die Dauer des Kurses eine Ersatzpflegekraft für die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

2. Beratung zuhause

Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege, bieten wir Ihnen auch eine Schulung und Beratung direkt bei Ihnen zuhause an. Vorteil der Schulung in der Häuslichkeit ist die zielgerichtete Beratung in Ihrer individuellen Pflegesituation. So können beispielsweise spezielle Pflegetätigkeiten gezeigt und der Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln geübt werden. Die Schulung und Beratung orientiert sich ausschließlich an Ihrem Bedarf. Sie erhalten zudem eine Infomappe mit einem Protokoll der durchgeführten Schulung und individuell zusammengestellte Informationen.

3. Beratung in der Station

Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege und der Beratung vor Ort, bieten wir Ihnen auch eine Beratung in der Sozialstation an. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.